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AGB

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1. Geltungsbereich und Zweck

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verband Schweizer Hochzeitsdienstleister (nachfolgend „Verband“) und den Hochzeitsdienstleistern, die eine Mitgliedschaft beantragen und/oder das Gütesiegel des Verbands nutzen möchten (nachfolgend „Mitglieder“ oder „Bewerber“).
    Der Verband ist ein nicht gewinnorientierter Zusammenschluss von Hochzeitsdienstleistern mit dem Zweck, die Interessen der Branche zu fördern, Qualitätsstandards zu etablieren und Konsumentinnen und Konsumenten Orientierung und Sicherheit zu bieten.

2. Mitgliedschaft im Verband

  1. Mitglied werden können natürliche und juristische Personen sowie andere Organisationen, die professionell Hochzeitsdienstleistungen anbieten und ihren Sitz bzw. Tätigkeitsfokus überwiegend in der Schweiz haben.

  2. Die Mitgliedschaft setzt einen vollständig ausgefüllten Mitgliedschaftsantrag, die Anerkennung dieser AGB sowie allfälliger weiterer Verbandsreglemente (z.B. Statuten, Ethik‑ und Qualitätskodex) voraus.

  3. Über die Aufnahme entscheidet das zuständige Organ des Verbands nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

  4. Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig; Art und Höhe der Beiträge (Jahresbeitrag etc.) richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des Verbands.

  5. Änderungen der Mitgliederdaten (Firma, Ansprechpartner, Adresse, Rechtsform etc.) sind dem Verband unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Gütesiegel und Zertifizierung

  1. Mitglieder können sich zusätzlich für das Gütesiegel des Verbands bewerben. Die Verleihung des Gütesiegels setzt die Erfüllung strenger, vom Verband definierter Qualitäts‑, Fach‑ und Seriositätskriterien voraus, die in einem separaten Gütesiegel‑Reglement festgelegt sind.

  2. Die Bewerbung um das Gütesiegel ist von der Mitgliedschaft unabhängig gebührenpflichtig; Art, Höhe und Fälligkeit der Gebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Gebührenordnung bzw. dem Gütesiegel‑Reglement.

  3. Der Verband prüft Gesuche um Verleihung oder Verlängerung des Gütesiegels nach eigenem fachlichem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung, Verlängerung oder Wiedererteilung besteht nicht.

  4. Das Gütesiegel darf nur während der vertraglich vereinbarten Dauer und ausschliesslich in der vom Verband vorgegebenen Form (Logo, Farbgebung, Platzierung, Verwendungsrichtlinien) genutzt werden.

  5. Die Nutzung des Gütesiegels ist streng auf die vom Verband freigegebenen Kanäle und Angebote des jeweiligen Mitglieds beschränkt; eine Übertragung auf verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Verband nicht schriftlich zustimmt.

  6. Bei Verstoss gegen die Gütesiegel‑Kriterien oder diese AGB ist der Verband berechtigt, das Gütesiegel mit sofortiger Wirkung zu entziehen und die Nutzung des Zeichens sowie sämtlicher zugehöriger Kommunikationsmittel zu untersagen.

4. Leistungen des Verbands

  1. Der Verband erbringt gegenüber seinen Mitgliedern insbesondere folgende Leistungen:

    • Vertretung gemeinsamer Interessen der Hochzeitsdienstleister in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden

    • Förderung der Branchenqualität und ‑transparenz, insbesondere durch das Gütesiegel und entsprechende Reglemente

    • Möglichkeit zur Präsentation der Mitglieder und Gütesiegelträger auf verbandseigenen Kommunikationskanälen (Website, Verzeichnisse, Veranstaltungen u.ä.)

    • Informations‑ und Weiterbildungsangebote, soweit vorhanden (z.B. Fachartikel, Seminare, Workshops)

  2. Art und Umfang der Leistungen können in separaten Leistungsbeschrieben, Reglementen oder Richtlinien konkretisiert werden; der Verband behält sich Anpassungen vor, sofern die Interessen der Mitglieder angemessen berücksichtigt werden.

5. Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder verpflichten sich,

    • sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Vertrags‑, Steuer‑, Datenschutz‑ und Werberecht) einzuhalten,

    • die vom Verband definierten Qualitäts‑ und Verhaltensstandards zu respektieren,

    • wahrheitsgemässe Angaben in allen gegenüber dem Verband verwendeten Dokumenten (Mitgliedsantrag, Gütesiegel‑Antrag, Statistiken etc.) zu machen,

    • fällige Mitgliederbeiträge und Gebühren fristgerecht zu begleichen.

  2. Mitglieder mit Gütesiegel verpflichten sich zusätzlich, sämtliche im Gütesiegel‑Reglement festgelegten Anforderungen dauerhaft zu erfüllen, regelmässige Überprüfungen zu dulden und die dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

  3. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Qualität, Erfüllung und Rechtmässigkeit seiner gegenüber Brautpaaren oder Dritten erbrachten Leistungen; der Verband wird hierdurch weder Vertragspartei noch Garant.

6. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Anpassungen

  1. Für Mitgliedschaft, Gütesiegelbewerbung, allfällige Re‑Zertifizierungen und weitere optionale Leistungen des Verbands werden Gebühren gemäss der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.

  2. Sofern nicht anders geregelt, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

  3. Bei Zahlungsverzug kann der Verband Verzugszinsen, Mahngebühren und weitere Bearbeitungsgebühren erheben sowie Leistungen zurückhalten oder die Mitgliedschaft bzw. das Gütesiegel suspendieren, bis alle offenen Beträge beglichen sind.

  4. Der Verband ist berechtigt, Beiträge und Gebühren mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Anpassungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt; sie gelten als akzeptiert, sofern das Mitglied nicht innerhalb der mitgeteilten Frist schriftlich kündigt.

7. Nutzung von Name, Logo und Gütesiegel

  1. Der Verband räumt Mitgliedern für die Dauer der Mitgliedschaft ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Namen und Logo des Verbands ein, soweit dies ausdrücklich gestattet und durch Richtlinien geregelt ist.

  2. Gütesiegelträger erhalten zusätzlich ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Gütesiegel, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Rücknahme oder Suspendierung vorliegt.

  3. Jede missbräuchliche, irreführende oder nicht autorisierte Nutzung des Verbandsnamens, Logos oder Gütesiegels berechtigt den Verband, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

8. Dauer, Kündigung und Beendigung

  1. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nicht im Mitgliedsantrag oder in den Statuten eine bestimmte Mindestlaufzeit vorgesehen ist.

  2. Die ordentliche Kündigung durch das Mitglied ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (z.B. drei Monate) auf das Ende des jeweiligen Beitragsjahres möglich und hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Der Verband kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere bei:

    • schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss gegen diese AGB, Statuten oder Verbandsreglemente,

    • Rufschädigung des Verbands oder der Branche,

    • anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung.

  4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt automatisch das Recht zur Nutzung des Verbandsnamens, Logos und – sofern verliehen – des Gütesiegels; entsprechende Hinweise sind aus sämtlichen Medien, Dokumenten und Werbematerialien des Mitglieds unverzüglich zu entfernen.

  5. Bereits geschuldete Beiträge und Gebühren für die laufende Periode werden bei Beendigung der Mitgliedschaft grundsätzlich nicht zurückerstattet, ausser der Verband sagt dies ausdrücklich zu.

9. Haftung und Haftungsausschluss

  1. Der Verband haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten seiner Organe oder Hilfspersonen zurückzuführen sind; jede weitere Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  2. Der Verband übernimmt keine Haftung für die Vertragsbeziehungen zwischen Mitgliedern und deren Kundschaft (z.B. Brautpaare), für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen oder für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten durch die Mitglieder.

  3. Der Verband haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

10. Datenschutz

  1. Der Verband bearbeitet Personendaten der Mitglieder und Bewerber im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz und gegebenenfalls weiterer einschlägiger Normen.

  2. Die Daten werden hauptsächlich zur Verwaltung der Mitgliedschaft, Prüfung von Gütesiegel‑Bewerbungen, Kommunikation mit Mitgliedern und Darstellung von Mitgliedern sowie Gütesiegelträgern auf Verbandsplattformen verwendet.

  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt; Näheres kann in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt sein.

11. Änderungen der AGB und Reglemente

  1. Der Verband ist berechtigt, diese AGB sowie ergänzende Reglemente (z.B. Gütesiegel‑Reglement, Gebührenordnung) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

  2. Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form (z.B. per E‑Mail oder über die Verbandswebsite) mitgeteilt und treten zu dem im Änderungsbeschluss genannten Zeitpunkt in Kraft.

  3. Widerspricht ein Mitglied den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist schriftlich, gelten diese als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs steht dem Verband ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

12. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  2. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Verbands in der Schweiz; anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.

  3. Diese AGB treten am 1.1.2026 in Kraft und ersetzen allfällige frühere Fassungen.

LIEBESBRIEFE

Danke für die Nachricht!

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